Energieeffizienz-Expertenliste wird verpflichtend

Wer bis zum 01. Juni 2014 nicht auf der Energieeffizienz-Expertenliste der dena gelistet ist, kann nichtmehr Förderanträge der kfw-Bank bescheinigen.

 

Die AKNWmöchte insbesondere die staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz auf einen Artikel im Deutschen Architektenblatt, Regionalausgabe NRW, Februar 2014, Seite 18 aufmerksam machen. Die Kammer sieht es als ihre Pflicht an, die Architekten und Ingenieure – unabhängig von der eigenen Einschätzung und der berufspolitischen Arbeit der deutschen Architekten- und Ingenieurkammern – über die aktuellen Entwicklungen bei den Bundesförderprogrammen zu informieren und Ihnen entsprechende Qualifizierungsseminare anzubieten.

 

Die KfW hat angekündigt, für alle Förderprogramme des energieeffizienten Bauens und Sanierens von Wohngebäuden ab dem 1. Juni dieses Jahres den Eintrag in eine Expertenliste verbindlich zu verlangen. Soweit Sie mit Ihrem Büro Ihren Bauherrn die entsprechenden Leistungen als „Sachverständiger für KfW-Programme“ weiterhin anbieten wollen, müssen Sie ab diesem Stichtag entsprechend gelistet sein.

 

Wenn Sie in den letzten sechs Jahren mindestens zwei energetisch hocheffiziente Wohngebäude als Sanierung oder Neubau geplant haben, können Sie über den Nachweis entsprechender Referenzen Zugang zu der Liste erhalten. Dieser ursprünglich befristete Zugang ist nunmehr dauerhaft möglich. Als Referenzen müssen von Ihnen geplante und realisierte Neubauten mindestens die energetische Qualität eines Effizienzhauses 40 oder 55, KfW-40-Haus nach der EnEV 2007 oder Passivhaus aufweisen. Für Sanierungen gilt der Standard Effizienzhaus 70, bei denkmalgeschützten Wohngebäuden die Erreichung des Neubaustandards.

 

Sofern Sie den Zugang über Fortbildungsveranstaltungen anstreben, bietet Ihnen die Akademie der AKNW zwei inhaltlich und terminlich getrennte Schulungsangebote. Die Schulungsangebote der Akademie sind darauf ausgerichtet, die jeweils angestrebten Ziele - unter Berücksichtigung der verpflichtenden Vorgaben – mit möglichst geringem Aufwand zu erreichen.

 

Am 24. März 2014 beginnt bei der Akademie der AKNW eine achttägige Qualifizierung zum Vor-Ort-Berater. Dieser Lehrgang mit 8 x 9 = 72 Unterrichtseinheiten richtet sich ausschließlich an die staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz, erfordert das diesbezügliche Vorwissen und ist daher gegenüber allgemeinen Anforderungen an solche Lehrgänge deutlich verkürzt. Der Lehrgang ist zum einen die Voraussetzung zur Erlangung der Antragsberechtigung für das Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ des BAFA. Darüber hinaus ist es im Rahmen einer zeitlich befristeten Übergangsregelung möglich, mit dem Nachweis zusätzlicher Fortbildung von in der Regel 16 Unterrichtseinheiten zum energieeffizienten Bauen aus einem vorgegebenen Fortbildungskatalog den Listenzugang für die KfW-Förderprogramme zu erreichen. Der Zeitpunkt des Seminars ist so gewählt, dass Ihnen eine Listung zum 1. Juni 2014 ermöglicht werden soll. Der Weg, über die Qualifizierung zum BAFA-Berater zusätzlich auch für die KfW-Programme zugelassen zu werden, wurde mehrfach verlängert. Nach jetzigen Informationen endet die Übergangsregelung definitiv zum 30. September 2014.

 

Am 22. Mai beginnt bei der Akademie der AKNW zudem eine modularisierte, neuntägige Seminarreihe zum energieeffizienten Bauen und Sanieren mit abschließender Prüfung, die ebenfalls einen gegenüber anderen Angeboten verkürzten Umfang von 9 x 8 = 72 Unterrichtseinheiten beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass durch den modularisierten Aufbau die Seminarreihe im September 2014 endet und Ihnen erst im Anschluss den Zugang zu der Expertenliste ermöglicht. Aufgrund des verkürzten Zeitumfangs ist der Listenzugang auf diesem Wege ebenfalls ausschließlich staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz vorbehalten. Diese Seminarreihe ist inhaltlich auf die Anforderungen der KfW-Programme ausgerichtet, so dass kein Nachweis von Zusatzseminaren erforderlich ist. Der Besuch dieser Seminarreihe berechtigt allerdings nicht zur geförderten BAFA-Energieberatung.

 

Weiterführende Informationen zum Angebot der Akademie der AKNW unter http://www.akademie-aknw.de/service/bundesfoerderprogramme.html

Weiterführende Informationen zur Eintragung in die Expertenliste unter  www.energie-effizienz-experten.de/vorabinformationen

 

Bei Fragen zum Seminarangebot der Akademie wenden sie sich bitte an

Frau Graeger, 0211 – 49 67 48, graeger@akademie-aknw.de oder

Herr Grothe, 0211 – 49 67 45, grothe@akademie-aknw.de